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4.2.13 bißher

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Betreff: DUDENN

bißher:
Imperativ, mit dem der Aussprechende (Au) den Angesprochenen (An) auffordert, dem Au Körperteile mittels der im Kiefer befindlichen Beißwerkzeuge zu entfernen. Aufgrund der Lebendverspeisung von -> Fleisch(ähnlichen) Produkten ist eine Unvereinbarkeit mit Individuen wie Wänä und Stef nicht auszuschließen. Von vielen wird diese Aufforderung im direkten Anschluß an die Ausführung mit der Benutzung einer -> Dachpfanne verbunden.
 

Stef


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